Matthias Hesshaus ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Er berät seit vielen Jahren vorrangig Mandanten aus dem Gesundheitsbereich bei der erfolgreichen Vermarktung ihrer Produkte, also von Arzneimitteln, über Nahrungsergänzungsmitteln bis zu Medizinprodukten. Dabei unterstützt er von der Produktkonzeption, über die Beantragung erforderlicher Zulassungen, der Herstellung, des Vertriebs bis zur Bewerbung. Hinzu treten auch sozialversicherungsrechtliche Fragestellungen, etwa zur Erstattungsfähigkeit von Arzneimitteln oder die Gewährung sog. Zwangsrabatte an die gesetzlichen Krankenkassen.

Daneben berät Matthias seit über 25 Jahren im Bereich des Vergaberechts, also dem Beschaffungsrecht der öffentlichen Hand. Hier hat er sowohl öffentliche Auftraggeber als auch Bieter bei komplexen Beschaffungsvorhaben beraten und vor den Nachprüfungsinstanzen vertreten.

Matthias ist nach einer mehrjährigen Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Ruhr-Universität Bochum seit 1998 als Rechtsanwalt tätig und hat nach vielen Jahren als Partner einer mittelständischen, überregional aufgestellten Kanzlei im Jahr 2017 mit zwei Partnern die Rechtsanwaltskanzlei AVANTCORE in Stuttgart gegründet.

Matthias hält regelmäßig Vorträge zu gesundheitsrechtlichen oder vergaberechtlichen Themen und publiziert unter anderem in namhaften Kommentaren zum Arzneimittelrecht und dem Allgemeinen Verwaltungsrecht.

Matthias Hesshaus spricht Deutsch und Englisch.

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