Michael Steiner
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Dr. Michael Steiner, wohnhaft in Berlin, ist ein engagierter Familienvater, verheiratet und hat drei Töchter. Geboren wurde er am 21. März 1973 in Nürnberg, wo er seinen Lebens- und Berufsweg begann.
Im Jahr 1973 zog er nach Bielefeld, 1980 folgte ein weiterer Umzug nach Regensburg. 1992 legte er in Neutraubling/Regensburg erfolgreich sein Abitur ab. Anschließend begann er eine Banklehre bei der Bayerischen Vereinsbank in Regensburg, die er bis 1994 absolvierte.
Sein akademischer Weg führte ihn vom Wintersemester 1994/95 bis zum Sommersemester 1999 zum Studium der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften in Bayreuth und Berlin. Im Anschluss an sein Studium absolvierte Dr. Steiner von 1999 bis 2001 das Referendariat am Oberlandesgericht Nürnberg.
Im Jahr 2002 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen und gründete seine eigene Kanzlei in Berlin. Im selben Jahr schloss er sein Studium an der Universität Bayreuth als Wirtschaftsjurist mit dem Schwerpunkt Banken und Finanzen ab.
Im Jahr 2006 promovierte er zum Dr. jur. an der Universität Bayreuth. Im Jahr 2007 erfolgte seine Zulassung als Rechtsanwalt beim Kammergericht.
Von 2011 bis 2015 war er Mitglied des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Berlin. Im Jahr 2012 erlangte er die Anerkennung als Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Von 2016 bis 2021 war er als Richter am Kammergericht tätig und kehrte dann in den Vorstand der Rechtsanwaltskammer Berlin zurück; im selben Jahr wurde er zum Notar ernannt.
Seine Kanzlei bietet Dienstleistungen in deutscher, englischer und russischer Sprache an.